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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Anja Schöpke Schmuck 

 
1. Rechtsgeschäfte
Für alle Rechtsgeschäfte sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
Mit der ersten Anmeldung zu einem Goldschmiedekurs/Auftragserteilung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind.
 
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt ausschließlich durch Einzahlung der Kursanzahlung aller angemeldeter Personen. Wird im Auftrag anderer eingezahlt, so haftet der Einzahlende bei Nichterscheinen der angemeldeten Person.
Ist zur Zahlung das Einlösen eines Gutscheins vorgesehen, dessen Wert der Höhe der Anmeldegebühr entspricht oder diese übersteigt, gilt die Anmeldegebühr als bezahlt.
 
3. Abmeldung
Erfolgt die Abmeldung für einen Goldschmiede- /Trauringkurs bis 6 Wochen vor Kursbeginn, erstatten wir die angezahlte Gebühr. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Kursbeginn oder danach, wird die Kursanzahlung nicht erstattet. Sollte zur Zahlung ein Gutschein eingelöst werden, dessen Wert die Anzahlungsgebühr übersteigt, wird in diesem Falle der Wert des Gutscheins um den Anzahlungsbetrag geschmälert.
Im Krankheitsfall (ärztliches Attest) senden wir einen Gutschein, der für einen neuen Kurs eingelöst werden kann.
Trauringkurse können nur storniert werden, solange das Metall nicht fest bestellt wurde. Die Bestellung erfolgt durch Unterschrift des Kunden bei der Beratung. In Ausnahmefällen auch per Mail. Sobald der Kunde die Metalle fest bestellt hat, ist ein Rücktritt vom Kurs und der Bestellung nicht mehr möglich.

 
4. Zahlungen
a) Kursanzahlung und Kursgebühr
Die Kursanzahlung wird zur Anmeldung entweder direkt in der Werkstatt oder mit einer Rechnung oder per Überweisung bezahlt. Geht die Anzahlung gar nicht oder nicht rechtzeitig vor Kursbeginn ein, werden die Personen trotz Anmeldung automatisch aus dem Kurs gestrichen. Eine Teilnahme zu dem gewünschten Kurs ist dann nur bei Verfügbarkeit des Platzes möglich.  Die restliche Kursgebühr wird dann zum ersten Kurstermin fällig und muß zum Ende des ersten Tages bezahlt werden. Bei Anmeldungen, die kurzfristig vor Kursbeginn erfolgen, ist die Kursgebühr beim ersten Erscheinen zu entrichten.
b) Gutscheine
Gutscheine von Anja Schöpke-Schmuck können im Kurs eingelöst werden.
c) Material
In den Goldschmiede- und 1-Tageskursen verbrauchtes Material wird immer am Ende des Kurses abgerechnet und bezahlt.
Metalle, die für der Trauringkurs fest bestellt und/oder von uns extra angefertigt werden (so zum Beispiel auch das Einschmelzen von Kundengold), müssen im Kurs bezahlt werden. Wird dem Kunden beim Beratungstermin ein Festpreis ausgemacht, gilt dieser Preis bei Zustimmung durch Unterschrift als bindend. Eine Änderung und Stornierung ist nicht möglich. Die Verarbeitung der vom Kunden mitgebrachten Materialien wie Steine, Schmuck, usw. in der Werkstatt Anja Schöpke-Schmuck erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
 
5. Preise
Die von uns angegebenen Preise für Trauringe gelten für eine Annahme durch den Kunden am Tag der Beratung. Das Angebot bezieht sich auf die besprochenen Ringe in der gewünschten Legierung, Breite, Dicke und Profil. Eingeholte Preisangebote für Anfertigungen durch uns sind nur bei unverzüglicher Annahme für uns bindend, da Material nach Tageskurs berechnet wird. Nachbestellungen und Einzelbestellungen gelten als neue Aufträge. Hierfür müssen wir uns Preisveränderungen vorbehalten. Sonderbeschaffungen und feste Bestellungen können nicht zurück gegeben werden. Wegen der schwankenden Edelmetallpreise behalten wir uns auch eine Toleranz von 15% bei Kostenvoranschlägen vor. Feilung, die während der Bearbeitung ins Leder abfällt, trägt der Kunde. Dafür berechnen wir das verwendete Lot in den Kursen nicht. Gewichtsangaben von Ringen stellen deswegen auch ausdrücklich keine zugesicherte Eigenschaft dar.
 
6. Eigentumsvorbehalt
Die in unseren Kursen gefertigten Schmuckstücke sowie alle gekauften Halbfertigteile und Steine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Edelmetalle und Steine durch den Kunden behalten wir weiterhin das uneingeschränkte Eigentumsrecht an der neu entstandenen Sache. Werden unsere Produkte dabei mit uns nicht gehörenden Produkten vermischt, so erwerben wir das Miteigentumsrecht an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages zu dem Wert der vermischten Gegenstände.
 
7. Mängelrügen
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich uns gegenüber zu erheben. Soweit ein von uns vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich aus von uns zu vertretenden Gründen unangemessen, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Vorstehende Regelung gilt auch bei Fehl- bzw. Falschlieferung sowie fehlerhafter Mengen- und Gewichtsangabe. Qualitäts- und Quantitätsangaben bei Edelmetallen und Steinen stellen keine der zugesicherten Eigenschaften dar.
Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 
8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile ausschließlich Hildburghausen.